Das Team vom Leuwaldhof freut sich auf Sie! Bevor wir Sie bei uns aufnehmen können, ist es notwendig, einige Schritte zu beachten (s. Download Ablaufprozess).
Sie und Ihr Kind sind noch zu Hause?
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel durch den Fach- bzw. Hausarzt bei der zuständigen Sozialversicherung.
Sie sind noch im Krankenhaus und sollen gleich anschließend zu uns kommen?
In diesem Fall sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst.
Sie haben die Kostenzusage erhalten?
Ihre Sozialversicherung erteilt Ihnen eine Kostenzusage für den Rehabilitationsaufenthalt. Im Falle einer onkologischen Erkrankung des Kindes bzw. des Jugendlichen (Primärpatient) werden auch die Kosten für den Aufenthalt der Begleitpersonen im Rahmen der familienorientierten Rehabilitation (Sekundärpatient) übernommen. Für Begleitpersonen gibt es einen separaten Antrag in Form des Beiblattes (Muster 2). Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegte Zuzahlung pro Tag sowie eventuelle zusätzliche Leistungen vor Ort.
Wie funktioniert die Patientenaufnahme?
Sobald uns eine Kostenzusage vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche und telefonische Mitteilung über den Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes.
Hinweise
Kosten für Begleitpersonen im Rahmen der familienorientierten Rehabilitation werden auf Antrag und nach Bewilligung von den Krankenkassen übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Stoffwechselstörungen werden die Kosten für in der Regel eine Begleitperson ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.
Downloads
- Ablauf – Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitaition
- Muster 1 Onkologische Rehabilitation
- Muster 1 Stoffwechsel/ Verdauung Rehabilitation
- Muster 2 für Sekundärpatienten – nur für Begleitpersonen im Rahmen der familienorientierten Rehabilitation (Onkologie) auszufüllen